Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Soweit diese Regelungen Informationen über gemeinsame Strukturen, Systeme und Verfahren der Raiffeisenbankengruppe Tirol betreffen, erfolgt die Offenlegung auf der Internetseite der Raiffeisenbankengruppe Tirol. Individuelle Informationen der Raiffeisenbank werden im Anhang des Jahresabschlusses (jährlich sich verändernde Daten) oder falls es sich um allgemeine Angaben handelt, auf der Internetseite der Raiffeisenbank veröffentlicht.
Die Raiffeisen Bankengruppe Tirol
Die Raiffeisen Bankengruppe (RBG) Österreich ist die größte Bankengruppe Österreichs mit rund 560 lokal tätigen Raiffeisenbanken, acht regional tätigen Landeszentralen und der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG in Wien als Spitzeninstitut. Rund 1,7 Millionen Österreicher sind Mitglieder und damit Miteigentümer von Raiffeisenbanken.
Die Raiffeisenbanken sind als selbständige Kreditinstitute im genossenschaftlichen Verbund den Grundsätzen der Subsidiarität, der Solidarität und der Regionalität verpflichtet.
Auf Landesebene werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt.
Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder und der Fortbestandssicherung haben sich die Raiffeisenbanken der RBG Tirol in mehreren Einrichtungen zusammengeschlossen:
Solidaritätsverein der Tiroler Raiffeisen-Geldorganisation
Die Raiffeisenbanken der RBG Tirol haben gemeinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidaritätsverein eingerichtet, der durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Vereinsmitglieder Hilfestellung erhalten.
Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) Diese Gemeinschaft aus Raiffeisenbanken, Raiffeisenlandesbanken und der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) garantiert wechselseitig alle Kundeneinlagen und die eigenen Wertpapieremissionen, unabhängig von der Höhe. Die Kundengarantiegemeinschaft ist zweistufig aufgebaut, einerseits auf Landesebene und andererseits in der Bundesgarantiegemeinschaft. Die Kundengarantiegemeinschaft gewährleistet somit über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus Sicherheit für die Kunden.
Einlagensicherungseinrichtungen der RBG Österreich Die Mitgliedsinstitute der RBG Tirol sind gemeinsam über die Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol reg. Gen. mbH Mitglied der österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung reg. Gen. mbH. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungseinrichtung für die gesamte Raiffeisen Bankengruppe gemäß §§ 93, 93a und 93b BWG dar.
Zum Zwecke der Einlagensicherung ist in der RBG Österreich ein entsprechendes Früherkennungssystem implementiert, das basierend auf einem umfassenden Meldewesen über Ertrags- und Risikoentwicklung seitens aller Mitgliedsinstitute laufende Analysen und Beobachtungen durchführt.
Aufgrund der Größenstruktur der Raiffeisenbanken und der beschriebenen Einbettung in die Raiffeisen Bankengruppe (Sicherungseinrichtungen, gemeinsame Modelle, Systeme und Verfahren) nehmen die Institute der RBG Tirol das vom Bankwesengesetz vorgesehene Prinzip der Angemessenheit in Anspruch.
Risikomanagement der Raiffeisenbanken in der RBG Tirol
Risikostrategie
Das Ziel der risikostrategischen Überlegungen ist die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der Raiffeisenbank und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein angemessenes Jahresergebnis eine weitere Prämisse für die Geschäftstätigkeit, um die Risikotragfähigkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern.
Die Raiffeisenbanken sind grundsätzlich von einem kontrollierten Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken geprägt. Dies bedeutet auch, dass bei intransparenter, unüberschaubarer Risikolage dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben wird und nur Risiken eingegangen werden, die auch beurteilt werden können.
Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht grundsätzlich eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken voraus.
Schließlich haben die Raiffeisenbanken auch den genossenschaftlichen Förderauftrag sowie die regionale Verankerung zu berücksichtigen.
In jedem Fall ist die Risikostrategie ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. Jede Raiffeisenbank hat eine schriftlich ausformulierte, mittelfristige Risikostrategie, die die Grundhaltung der Raiffeisenbank im Umgang mit Risiken festlegt. In der Risikostrategie sind im Sinne einer umfassenden Steuerung des Kreditinstitutes maximale Grenzen für die Risikobelastung festgelegt.
Risikotragfähigkeit
In der Raiffeisenbank werden im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial (Ertrag, Eigenkapital und stille Reserven) der Bank alle maßgeblichen Risiken, die nach gängigen Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt werden, gegenübergestellt. Auf diese Weise wird erhoben, ob unter angenommenen Prämissen auch im unwahrscheinlichen Fall ausreichend Risikodeckungsmasse zur Verfügung steht. Die Gesamtrisikoberechnung erfolgt durch Addition der wesentlichen Einzelrisiken.
Risikosteuerung, -überwachung Die Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken sind gemäß Bankwesengesetz für die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Der professionelle Umgang mit Risiken bildet eine Kernaufgabe des Managements eines Kreditinstitutes. Die wesentlichen Risiken und die Entwicklung der Risikotragfähigkeit der Raiffeisenbanken werden vierteljährlich in einem Risikobericht dargestellt.
Die Risikosteuerung erfolgt anhand der vorliegenden Risikoberichte oder anlassbezogen.
Die Limitierung des Gesamtbankrisikos erfolgt durch Festlegung einer maximalen Risikobelastung in Prozent der Risikotragfähigkeit auf Gesamtbankebene. Ein Teil des internen Kapitals wird für nicht quantifizierbare Risiken vorgehalten. Die maximale Höhe der Ausnutzung der Risikotragfähigkeit wird laufend überwacht.
Organisatorischer Aufbau
Die Aufbau- und Ablauforganisation ist derart organisiert, dass Interessenskonflikte möglichst vermieden werden. Raiffeisenbanken mit einem Eigenmittelerfordernis von über EUR 30 Mio. haben die Vorgaben der FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft umgesetzt, Raiffeisenbanken mit einem unter EUR 30 Mio. liegenden Eigenmittelerfordernis wenden diese Standards sinngemäß an. Ebenso wird durch regelmäßige Ausbildungsmaßnahmen die Qualifikation der Mitarbeiter sichergestellt. Sämtliche für das Risikomanagement erforderlichen Anweisungen und Richtlinien liegen den betreffenden Mitarbeitern sorgfältig dokumentiert in Handbüchern vor.
Die verwendeten Modelle, Systeme und Verfahren werden regelmäßig überprüft und laufend überwacht, wobei der Innenrevision der Raiffeisenbanken eine essentielle Funktion zukommt.
Die wesentlichsten Risiken der RBG
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist jenes Risiko, das durch den Ausfall eines Kunden oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch einen Vertragspartner entsteht. Das Kreditrisiko wird bei Kontrahenten, Banken, Ländern und Konzentrationen (insbesondere bei Fremdwährungsgeschäften) ermittelt. Für die Beurteilung der Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten wird von den Raiffeisenbanken das bundeseinheitliche Raiffeisen-Rating- und Sicherheiten-System herangezogen. Die Risikomessung erfolgt für den Normal- und den Problemfall und spiegelt das typische Portfolio einer Raiffeisenbank wieder.
Konzentrationsrisiko
Das Konzentrationsrisiko liegt in möglichen nachteiligen Folgen, die sich aus Konzentrationen oder Wechselwirkungen gleich- und verschiedenartiger Risikofaktoren oder -arten ergeben können. Die Beobachtung der relevanten Konzentrationsrisiken erfolgt grundsätzlich aufgrund der vorhandenen Sicherungseinrichtungen auf Ebene der RBG Tirol.
Marktrisiko
Die Marktrisiken bestehen im Zinsänderungs-, Währungs- und im Kursrisiko aus Wertpapieren, Zins- und Devisenpositionen. Die Marktrisiken werden wie alle wesentlichen Risiken regelmäßig im Rahmen der entsprechenden Berichterstattung behandelt und nach gemeinsam entwickelten, bundeseinheitlichen Methoden gemessen. Bei den Raiffeisenbanken wird kein Handelsbuch geführt. Da keine wesentlichen offenen Devisenpositionen vorhanden sind, besteht nahezu kein Währungsrisiko. Weiters besteht kein Marktrisiko aus derivativen Produkten, da diese nur zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Derivative Kundengeschäfte werden zur Gänze durch entsprechende Gegengeschäfte geschlossen. Das Marktrisiko der Raiffeisenbank beschränkt sich somit auf das Kursrisiko aus Wertpapieren.
Zinsänderungsrisiko im Bankbuch
Durch Zinsänderungen kann die Gefahr entstehen, dass der erwartete Wert bzw. Ertrag nicht erreicht wird. Die Messung des Zinsänderungsrisikos erfolgt durch die Einordnung aller Zinspositionen in Laufzeitbänder unter Berücksichtigung der relevanten Zinsindikatoren. Auf Basis der vorhandenen Gaps werden sowohl unter ertragsorientierten Gesichtspunkten die Auswirkungen auf das Ergebnis der Raiffeisenbank durch Veränderung der relevanten Indikatoren um 100 Basispunkte als auch die Änderung des Barwerts simuliert, wobei eine parallele Zinskurvenverschiebung um 100 Basispunkte angenommen wird.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko der Bank, ihre gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig und zeitgerecht erfüllen zu können. Durch die gesetzliche Liquiditätsreserve und die Sicherung derselben innerhalb der RBG (Raiffeisen-Landeszentralen als Liquiditätsgeber) wird dieses Risiko für Raiffeisenbanken im Rahmen der Früherkennung erfasst.
Operationelles Risiko
Als operationelles Risiko werden Verluste aufgrund von Fehlern in Systemen, Verfahren durch Menschen oder externe Ereignisse verstanden. Durch die Nutzung gemeinsamer, standardisierter Verfahren und Systeme sowie gemeinsame Notfallkonzepte wird nach Möglichkeit die Hintanhaltung operationeller Risiken erreicht. Seitens der Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken werden in regelmäßigen Abständen Risikoeinschätzungen hinsichtlich des operationellen Risikos durchgeführt und wesentliche Schadensfälle dokumentiert.
Sonstige Risiken
Sonstige, nur schwer bzw. gar nicht quantifizierbare Risiken werden im Falle der Wesentlichkeit im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse berücksichtigt.
Für Rechnungslegungszwecke wurden keine separaten Definitionen von überfällig und ausfallgefährdet formuliert. Es finden die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches hinsichtlich der Bewertung von Umlaufvermögen Anwendung.
Im Bedarfsfall werden die Ratings aller gemäß § 21 b BWG von der FMA anerkannten Ratingagenturen für die Forderungsklassen Zentralstaaten, Institute und Unternehmen herangezogen. Es wird diesbezüglich auf die Liste der FMA gemäß § 69 b BWG verwiesen.
Das Verfahren zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind, entspricht den Vorgaben des § 32 Solvabilitätsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006, und wird standardmäßig für derartige Posten durchgeführt.
Es wird für die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gemäß § 22 j BWG angewandt.
Bezüglich der Rückzahlung von Krediten vor Fälligkeit ist eine Absicherung in den Kreditverträgen vorgesehen, bei den unbefristeten Einlagen wird die Gleitzinsmethode mit empirisch ermittelten Mischungsverhältnissen angewandt. Zinsrisiken aus der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten und Behebung von Einlagen vor Fälligkeit können durch Vorfälligkeitsentschädigungen eingepreist werden.
Die Schwankungen der Zinsrisiken werden im Rahmen der Umsetzung der internen Kapitalrichtlinien regelmäßig analysiert. Ziel ist es, auch bei Auf- und Abwärtsschocks diese Risiken angemessen zu begrenzen und jederzeit Deckung dafür zu halten.
Folgende wichtige Arten von Sicherheiten werden von den Tiroler Raiffeisenbanken angenommen: dingliche Sicherheiten wie Hypotheken, Sicherungsgüter und Eigentumsvorbehalt; persönliche Sicherheiten wie Bürgschaften, Garantien und Zessionen; finanzielle Sicherheiten wie verpfändete Sparbücher, Wertpapierdepots und Interbankeinlagen.
Die Sicherheiten werden entsprechend der bestehenden gesetzlichen Vorgaben und internen Vorschriften bewertet und verwaltet.
Die Raiffeisenbanken ziehen neben Garantien im Rahmen öffentlicher Förderstellen auch private Garantiegeber, deren Kreditwürdigkeit sorgfältig überprüft wird, heran.